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Ihr möchtet Euer Vorzelt oder Wohnwagen erneuern?

13.06.2025

Bauvorschriften für die Platznutzung

Diese Vorschriften gelten bei:

  • Platzneuanlage mit Wohnwagen und Vorzelt
  • Vorzeltneubauten
  • Austausch eines Wohnwagens
  • Bau eines Überdaches, Schuppens oder sonstiger Anbauten
  • Anlegen eines Parkplatzes

1. Genehmigungspflicht

  • Eine bauliche Veränderung kann nur stattfinden, wenn vor Auftragserteilung eine Bauzeichnung mit allen erforderlichen Breiten, Längen und Höhen von Wohnwagen, Vorzelt und Dach eingereicht wurde. Ebenfalls anzugeben sind:
    • Maße der Dachüberstände
    • Abstände zu den jeweiligen Nachbarn
  • Die Zeichnung ist der Verwaltung vorzulegen und muss schriftlich genehmigt werden.

2. Grundsätzliche Regeln zur Platznutzung

  • Euer Stellplatz beginnt erst 50 cm vom Weg entfernt.
  • Der Wohnwagen muss stets abziehbar sein:
    • Entweder durch Stellung mit Deichsel zum Weg
    • Oder durch Anbringung einer Stahlkette oder eines Stahlseils
    • Der Wohnwagen muss stets frei zugänglich sein.

3. Maße und Abstände

  • Gesamtbreite Wohnwagen + Vorzelt darf 5,50 Meter nicht überschreiten.
  • Das Vorzelt allein darf maximal 3 Meter breit sein.
  • Sicherheitsabstand zum Nachbarn inkl. Dachüberstand: mindestens 3 Meter
  • Gesamtnutzfläche (Wohnwagen + Vorzelt): maximal 38 m²
  • Der Dachüberstand (inkl. Regenrinne) darf höchstens 30 cm betragen – nur, wenn die Sicherheitsabstände eingehalten werden.
  • Es werden nur sichtbar voneinander getrennte Überdächer genehmigt:
    • Das Vorzeltüberdach ist unter dem Wohnwagendach anzubringen.
  • Der Wohnwagen darf um 10 cm aufgebockt werden (entspricht zwei Gehwegplatten unter den Reifen).
  • Maximale Gesamthöhe (inkl. Überdach): 2,70 Meter, gemessen von der Mitte des Wohnwagens und vom Boden aus.

4. Wasserableitung

  • Regenrohre der Überdächer müssen an die Regendrainage angeschlossen oder in die Hecken geleitet werden.
  • Anschluss an das Abwassersystem ist nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.

5. Materialvorgaben

  • Jegliche Bauten aus Holz sind nicht erlaubt.
  • Die Verwendung von Einschlaghülsen ist nicht erlaubt.

6. Bepflasterung

  • Die Bepflasterung der Platzfläche ist bis höchstens 70 %, maximal jedoch bis 85 m², gestattet.
  • Beim Parkplatz sind nur Fahrstreifen oder Rasengittersteine erlaubt.
  • Rasengittersteine zählen zu 50 % als Versiegelung.