Bauvorschriften für die Platznutzung
Diese Vorschriften gelten bei:
- Platzneuanlage mit Wohnwagen und Vorzelt
- Vorzeltneubauten
- Austausch eines Wohnwagens
- Bau eines Überdaches, Schuppens oder sonstiger Anbauten
- Anlegen eines Parkplatzes
1. Genehmigungspflicht
- Eine bauliche Veränderung kann nur stattfinden, wenn vor Auftragserteilung eine Bauzeichnung mit allen erforderlichen Breiten, Längen und Höhen von Wohnwagen, Vorzelt und Dach eingereicht wurde. Ebenfalls anzugeben sind:
- Maße der Dachüberstände
- Abstände zu den jeweiligen Nachbarn
- Die Zeichnung ist der Verwaltung vorzulegen und muss schriftlich genehmigt werden.
2. Grundsätzliche Regeln zur Platznutzung
- Euer Stellplatz beginnt erst 50 cm vom Weg entfernt.
- Der Wohnwagen muss stets abziehbar sein:
- Entweder durch Stellung mit Deichsel zum Weg
- Oder durch Anbringung einer Stahlkette oder eines Stahlseils
- Der Wohnwagen muss stets frei zugänglich sein.
3. Maße und Abstände
- Gesamtbreite Wohnwagen + Vorzelt darf 5,50 Meter nicht überschreiten.
- Das Vorzelt allein darf maximal 3 Meter breit sein.
- Sicherheitsabstand zum Nachbarn inkl. Dachüberstand: mindestens 3 Meter
- Gesamtnutzfläche (Wohnwagen + Vorzelt): maximal 38 m²
- Der Dachüberstand (inkl. Regenrinne) darf höchstens 30 cm betragen – nur, wenn die Sicherheitsabstände eingehalten werden.
- Es werden nur sichtbar voneinander getrennte Überdächer genehmigt:
- Das Vorzeltüberdach ist unter dem Wohnwagendach anzubringen.
- Der Wohnwagen darf um 10 cm aufgebockt werden (entspricht zwei Gehwegplatten unter den Reifen).
- Maximale Gesamthöhe (inkl. Überdach): 2,70 Meter, gemessen von der Mitte des Wohnwagens und vom Boden aus.
4. Wasserableitung
- Regenrohre der Überdächer müssen an die Regendrainage angeschlossen oder in die Hecken geleitet werden.
- Anschluss an das Abwassersystem ist nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.
5. Materialvorgaben
- Jegliche Bauten aus Holz sind nicht erlaubt.
- Die Verwendung von Einschlaghülsen ist nicht erlaubt.
6. Bepflasterung
- Die Bepflasterung der Platzfläche ist bis höchstens 70 %, maximal jedoch bis 85 m², gestattet.
- Beim Parkplatz sind nur Fahrstreifen oder Rasengittersteine erlaubt.
- Rasengittersteine zählen zu 50 % als Versiegelung.
